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2.0 (1)
Zuverlässiges Mittel - OXI TURBO Natriumpercarbonat (Aktivsauerstoff) ist ein bewährtes Mittel zur Desinfektion und zum Spülen von Wein-, Brau- und Brennereigeräten – besonders zur Reinigung prismatischer Kupferspiralen. Damit bleibt Ihre Ausrüstung für hausgemachte Getränke sauber und Ihre Ansätze ... Mehr >
OXI TURBO ist ein Mittel zum Spülen von Wein-, Brau- und Brennereigeräten und eignet sich zudem ideal zur Reinigung prismatischer Kupferspiralen. In Verbindung mit Wasser zerfällt das Präparat unter Freisetzung von Aktivsauerstoff – das sorgt für hohe Wirksamkeit und gibt Ihnen die Sicherheit perfekt sauberer Ausrüstung, die bei der Herstellung Ihrer hausgemachten Getränke unbedenklich eingesetzt werden kann. OXI TURBO ist umweltfreundlich. Geruchslos. Ein Nachspülen mit Wasser ist nicht erforderlich.
Dosierung: Spülen der Ausrüstung: 4 g/L Wasser;
Reinigung der Spiralen: 15–50 g/100 g Spiralen.
Ergiebigkeit: für 100 L Wasser.
Anwendung:
SPÜLEN: Reinigen Sie die Ausrüstung zunächst mit einem herkömmlichen Reiniger. Lösen Sie anschließend 4 g (1 Teelöffel) OXI TURBO in 1 Liter warmem Wasser auf. Gründlich rühren, bis sich das Präparat vollständig gelöst hat. Spülen Sie die Ausrüstung einige Minuten in der so vorbereiteten Lösung.
REINIGUNG PRISMATISCHER KUPFERSPIRALEN:
In Kombination mit Zitronensäure wird OXI TURBO zu einer äußerst wirksamen und schnellen Methode, um ihren früheren Glanz und vor allem ihre Funktion wiederherzustellen. Verwenden Sie 4–6 Teelöffel Zitronensäure und 1–2 Teelöffel OXI auf 0,5 L. Mit heißem Wasser übergießen. Achtung! Die Reaktion verläuft heftig. Bitte Vorsicht. Wenn die Reaktion beendet ist, die Spiralen gründlich mit kaltem Wasser abspülen. Verbleibendes OXI auf der Oberfläche der Spiralen kann zu erneuter Oxidation (Nachdunkeln) führen. Falls nötig, den Vorgang wiederholen, bis die Spiralen vollständig sauber sind. Ideal, wenn es schnell gehen muss!
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.