Aktivkohle aus Steinkohle, mineralisch - 0,86 kg, für 50 L, Korngröße 0,6 - 2,36 mm, Adsorptionsaktivität > 60%, zur Reinigung sowie zur Korrektur von Geschmack und Geruch von Wasser und Spirituosen.
Mineralische Aktivkohle aus Steinkohle wurde speziell zur Harmonisierung (Korrektur) von Geschmack und Geruch von Trinkwasser und Spirituosen hergestellt. Im Vergleich zu Aktivkohle aus Kokosnussschalen adsorbiert mineralische Steinkohle nicht nur wirksam Stoffe, die die Qualität von Flüssigkeiten beeinträchtigen, sondern bewahrt zugleich einen Teil der Mineralien, wodurch sich Geschmack und Geruch gezielt korrigieren und harmonisieren lassen. Im Unterschied zu Birkenholzkohle überträgt Steinkohlen-Aktivkohle keine charakteristische Geschmacks- oder Aromatik auf Destillate.
Die wichtigsten Parameter zur Beurteilung der Eignung von Aktivkohle sind die Korngröße und die Adsorptionsaktivität, die die Sorptionsleistung der Kohlen beschreibt - je höher die Adsorptionsfähigkeit einer bestimmten Kohle, desto größer ist das Porenvolumen und desto mehr Platz gibt es für Verunreinigungen; entsprechend verbessert sich die Sorptionsleistung gegenüber Verunreinigungen aus Flüssigkeiten wie etwa Farbe, geschmacks- und geruchsaktive Verbindungen, allgemein organische Verbindungen (TOC) sowie Chlorverbindungen.
Zutaten: Aktivkohle aus Steinkohle
Wichtige Merkmale:
Anwendung:
Vor der Anwendung die Aktivkohle 24 Stunden in destilliertem Wasser einweichen, um Luftblasen zu entfernen. Die Anwendung von Aktivkohle folgt demselben Prinzip wie bei typischen Wasserfiltern. Die Durchlaufzeit von 1 L Flüssigkeit durch das Filterbett sollte mindestens 60 Minuten betragen (die Effizienz der Aufnahme unerwünschter Stoffe hängt von der Kontaktzeit der Flüssigkeit mit dem Adsorbens ab). Alternativ kann die Aktivkohle in ein Nylonsäckchen gegeben und direkt in den Behälter mit der zu reinigenden Flüssigkeit gelegt werden, für mindestens 6 Stunden, dabei regelmäßig umrühren.
Empfehlungen: Für bestmögliche Ergebnisse wird empfohlen, die Flüssigkeit auf ca. 10°C zu kühlen oder auf ca. 50% zu verdünnen.
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.