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Sie lieben Kräuterliköre und möchten so einen Tropfen selbst herstellen? Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Die Essenz Janek Majster begeistert nicht nur mit ihrem Geschmack, sie spart Ihnen auch wertvolle Zeit. Mit dieser Essenz bereiten Sie im Handumdrehen einen köstlichen Kräuter-Gewürzli... Mehr >
Sie lieben Kräuterliköre und möchten so einen Tropfen selbst herstellen? Dann haben wir genau das Richtige für Sie! Die Essenz Janek Majster begeistert nicht nur mit ihrem Geschmack, sie spart Ihnen auch wertvolle Zeit. Mit dieser Essenz bereiten Sie im Handumdrehen einen köstlichen Kräuter-Gewürzlikör mit der charakteristischen süß-bitteren Note zu – ganz im Stil kultiger Klassiker.
Wählen Sie die Essenz in der 2,5-L-Packung und erhalten Sie ganze 250 L köstlichen Getränks!
In unserer außergewöhnlichen Essenz finden Sie alle kräuter-würzigen Noten des originalen Jägermeister-Likörs und ähnlicher Spirituosen dieses Charakters. Mit Janek Majster mixen Sie großartige, farbenfrohe und intensiv aromatische Drinks.
Unser Tipp: Die Essenz Janek Majster harmoniert perfekt mit unserer Karamell-Essenz Przepalanka.
Anwendung: Vor Gebrauch schütteln. 10 ml Essenz auf 1 L Alkohol sowie Zucker (50–100 g/L) zugeben. Gründlich vermischen und mindestens 24 h* stehen lassen. Um eine größere Menge zuzubereiten, verwenden Sie entsprechend proportional mehr Essenz und Alkohol.
*Für ein
optimales Geschmacks- und Duftprofil empfehlen wir den Genuss des Getränks mit Essenz nach
ca. einer Woche.
Zutaten: Glycerin, gebrannter Zucker, natürliches Aroma 12 %, Farbstoffe (E 150d, E 124), Wasser, Säuerungsmittel (Zitronensäure).
Gesamtinhalt: 2,5 L
Der Einsatz von Essenzen ist eine hervorragende Möglichkeit, Geld zu sparen – bei garantiert hohem Genuss.
Ergänzen Sie Ihre Sammlung an Browin-Geschmacksessenzen um die Essenz Janek Majster und entdecken Sie den besonderen Charakter unseres Produkts.
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.