KOLBEN OHNE DESTILLIERGERÄT
Produktbeschreibung: Ein Destillierkolben mit flachem Boden aus hitzebeständigem Glas (Laborglas).
Die Schliffe haben bei allen Rückflusskühlern einen Durchmesser von 45 mm.
Passendes Zubehör: Rückflusskühler mit Dephlegmator und Tropfenabscheider Rückflusskühler mit Dephlegmator Rückflusskühler
Anwendung: Füllen Sie den Destillierkolben bis 3/4 seines Volumens auf. Vergessen Sie nicht, in den Destillierkolben einige Stücke (bis zu 1-5 mm groß) aus Porzellanscherben, Kaolin oder Steingut zu legen, um die Überhitzung der Flüssigkeit zu verhindern. Dies wird auch ein gleichmäßiges Sieden der Flüssigkeit garantieren.
Die Schnittstelle zwischen dem Destilliergerät und dem Rückflusskühler sollte genau gereinigt und mit
Silikonfett eingerieben werden.
An das Gerät sollten auch der Einlass- und der Auslassschlauch für Kühlwasser angeschlossen werden. Die Anschlüsse sind so vorzunehmen, dass das Wasser von unten nach oben fließt (entgegen der Fließrichtung des Destillates).
Bevor Sie mit dem Erwärmen beginnen, sollten die Innenflächen des Destillierkolbens trocken sein.
Zum Erwärmen des Destillierkolbens darf keine offene Flamme verwendet werden. Der Destillierkolben sollte am besten auf einer elektrischen Kochplatte oder auf einem Topf mit heißem Wasser (Wasserbad) platziert werden. Der Destillierkolben sollte mäßig erhitzt werden, sodass ein ruhiges und gleichmäßiges Sieden der Flüssigkeit, ohne Schaumbildung, garantiert wird. Das Destillat sollte in einem Behälter aufgefangen werden, der am Auslass des Destilliergerätes aufgestellt werden soll. Das Destillat sollte in Tropfen oder in einem kleinen Strahl abfließen. Sollten Sie feststellen, dass sich im Destilliergerät kein Kondensat mehr ansammelt und die Häufigkeit, mit der das Destillat tropft, deutlich abnimmt, kann das Destillationsverfahren als beendet betrachtet werden.
ACHTUNG: Das Destilliergerät sollte erst nach der Abkühlung zerlegt werden.
ACHTUNG!
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die
Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und
Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch
Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.