Wurstherstellung
Weinherstellung
Brennerei
Haus und garten
Spontaner Besuch und die Hausbar ist leer? Kein Problem! Lernen Sie unsere Geschmacksessenz mit intensivem Kaffeearoma kennen!Die neue Kaffee-Essenz mit natürlichem Aroma ermöglicht Ihnen auf einfache Weise, in nur 24 Stunden einen Likör zuzubereiten!Mit natürlichen Aromen -im Gegensatz zu vielen an... Mehr >
Spontaner Besuch und die Hausbar ist leer? Kein Problem! Lernen Sie unsere Geschmacksessenz mit intensivem Kaffeearoma kennen!
Die neue Kaffee-Essenz mit natürlichem Aroma ermöglicht Ihnen auf einfache Weise, in nur 24 Stunden einen Likör zuzubereiten!
Mischen Sie einfach Ihren Lieblings-Hochprozentigen mit der passenden Menge Zucker und Essenz und lassen Sie das Ganze anschließend für 24 Stunden zum "Durchziehen" stehen. Entscheiden Sie selbst, ob Sie Ihren Likör lieber süßer oder weniger süß mögen – passen Sie die Zuckermenge nach Belieben an!
Eine 40-ml-Flasche reicht für die Zubereitung von bis zu 4 L Likör, und die praktischen Rillen an der Flasche ermöglichen die Dosierung der Essenz in kleinere Portionen. Das Produkt enthält keine Konservierungsstoffe! Zudem enthält es – im Gegensatz zu vielen anderen erhältlichen Essenzen – natürliches Kaffeearoma.
Anwendung der Geschmacksessenz / Kaffee-Essenz:
Gießen Sie 4 Liter hochprozentigen Alkohols (40-45 % reiner Wodka) in ein Gefäß, geben Sie 200-500 g Zucker dazu und fügen Sie anschließend die Geschmacksessenz hinzu. Alles gut verrühren, bis sich der Zucker vollständig aufgelöst hat. Das Getränk mindestens 24 Stunden ruhen lassen*. Der Likör ist fertig! Zum Wohl!
*Für das beste Geschmacks- und Dufterlebnis empfehlen wir, das Getränk mit der Essenz nach ca. einer Woche zu genießen.
Für die Zubereitung einer kleineren Menge – nutzen Sie die Vertiefungen an der Flasche: Sie ermöglichen das Abmessen von 10 ml Essenz, also der Portion für 1 L Getränk!
Zutaten: Glycerin, Wasser, Farbstoff (E 150d), natürliches Kaffeearoma mit anderen natürlichen Aromen 7 %, Säure (Zitronensäure).
Gesamtinhalt: 40 ml
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.