Wenn Sie unangenehme Gerüche während der Gärung loswerden möchten, ist unser Geruchsabsorber für die Fermentation das einzige Produkt auf dem Markt, das Ihnen eine wirklich wirksame Lösung bietet. Eine geniale Erfindung, mit der Sie Gerüche während der Gärung – und nicht nur dort – eliminieren. Unbedingt ausprobieren!
Dieses innovative Produkt besteht aus einem speziell entwickelten Filter mit Deckel, der mit Kokos-Aktivkohle befüllt und auf einem leisen Gärrohr montiert wird. Die Geruchsbeseitigung basiert auf dem natürlichen Wirkprinzip der Aktivkohle.
Kokos-Aktivkohle gehört zu den besten Materialien zur Geruchsbindung. Dank ihrer porösen Struktur adsorbiert und hält sie Geruchsmoleküle zurück – dadurch ist der Geruchsabsorber äußerst effektiv.
Ist der Vorrat an Kokos-Aktivkohle aufgebraucht, kaufen Sie einfach Nachschub und füllen den Filter erneut. Anschließend wird er wieder auf das Gärrohr gesetzt. Kokos-Aktivkohle ist in unserem Sortiment erhältlich.
Anwendung:
Montieren Sie das Gärrohr in einem luftdicht verschlossenen Gärbehälter oder Glasballon und füllen Sie es bis zur Markierung mit Wasser. Befüllen Sie den Filter mit trockener Kokos-Aktivkohle bis zur MAX-Markierung, setzen Sie den Filter auf das Gärrohr und schließen Sie den Deckel auf.
Hinweis: Je nach Körnung der Kohle können sich geringe Mengen in das Gärrohr verirren. Das hat keinen Einfluss auf die Gärung.
Vor dem nächsten Nachfüllen prüfen Sie die Durchgängigkeit des Filters. Spülen Sie den Filter bei Bedarf aus und trocknen Sie ihn vor der erneuten Verwendung.
Die Anzahl der benötigten Geruchsabsorber sowie die Wechselhäufigkeit der Kohle im Filter hängen vom Volumen des Ansatzes und der Intensität der während der Gärung entstehenden Gase ab. Für einen stärkeren Effekt können die Filter auf einem Gärrohr gestapelt werden (max. 2 Stück) oder auf separaten Gärrohren eingesetzt werden (Einsatzempfehlung siehe Tabelle).

Im Set enthalten:
- Filter mit Deckel
- leises Gärrohr
- 200 g Kokos-Aktivkohle
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.