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Der süße, ananas-kokosnussige Geschmack der Essenz mit Piña-Colada-Aroma nimmt Sie mit auf eine weite Reise nach Puerto Rico – besonders, wenn Sie Limonaden, Cocktails und Drinks lieben. Sie haben einen ausgefallenen Geschmack und Lust auf besondere Erfrischung – dann probieren Sie unbedingt unsere ... Mehr >
Der süße, ananas-kokosnussige Geschmack der Essenz mit Piña-Colada-Aroma nimmt Sie mit auf eine weite Reise nach Puerto Rico – besonders, wenn Sie Limonaden, Cocktails und Drinks lieben. Sie haben einen ausgefallenen Geschmack und Lust auf besondere Erfrischung – dann probieren Sie unbedingt unsere Piña-Colada-Aroma-Essenz.
Die außergewöhnliche Geschmackskomposition in der kleinen Flasche macht Ihre Getränke stets zu etwas Besonderem. Mit unserer Essenz zaubern Sie bis zu 4 L Getränk mit Piña-Colada-Note. Für kleinere Mengen oder eine gemütliche Runde dosieren Sie bequem in 10-ml-Schritten – ideal zum Ansetzen von z. B. 1 L Getränk. Das so gemischte Getränk können Sie nach Belieben mit Zucker nachsüßen. Wenn Sie mit Alkohol mischen, lassen Sie die Mischung gut durchziehen, damit sich die Aromen perfekt verbinden.
Die Geschmacksessenz-Kollektion von Browin ist ein Must-have für alle, die intensive Geschmackserlebnisse lieben. Haben Sie sie schon probiert? Denken Sie daran: Vor Gebrauch gut schütteln!
Anwendung:
Gießen Sie den Inhalt der Flasche in das Getränk, fügen Sie 150–300 g Zucker hinzu. Alles gründlich vermischen und 24 Stunden stehen lassen*. Die Vertiefungen in der Flasche ermöglichen das Abmessen von 10-ml-Portionen Essenz zur Zubereitung von 1 Liter Getränk. Aus der gesamten Flasche bereiten Sie 4 L aromatisiertes Getränk zu.
*Für das beste Geschmacks- und Dufterlebnis empfehlen wir, das Getränk mit der Essenz nach ca. einer Woche zu genießen.
Zutaten: Glycerin, Wasser, Aroma, Trägerstoff: E 1518; Säuerungsmittel: Zitronensäure.
Gesamtinhalt: 40 ml.
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.