Wenn Sie unangenehme Gerüche während der Gärung loswerden möchten, ist unser Gärgeruchsabsorber das einzige Produkt auf dem Markt, das Ihnen eine effektive Lösung bietet. Dies ist eine sensationelle Erfindung, dank der Sie Gerüche während der Gärung, aber nicht nur, beseitigen. Sehen Sie selbst!
Dieses innovative Produkt besteht aus einem speziell entworfenen Filter mit Deckel, der mit Kokos-Aktivkohle gefüllt und auf einem leisen Gärröhrchen montiert wird. Die Beseitigung von Gerüchen basiert auf einem natürlichen Inhaltsstoff, nämlich Aktivkohle.
Kokoskohle ist eines der besten geruchsabsorbierenden Materialien. Dank seiner porösen Struktur absorbiert Kohlenstoff Gerüche, was den Geruchsabsorber sehr effektiv macht.
Nach Aufbrauchen des Vorrats an Kokos-Aktivkohle, genügt es, eine weitere Portion davon kaufen und den Filter damit zu füllen, der dann auf das Gärrohröhrchen aufgesetzt wird. Kokos-Aktivkohle ist in unserem Angebot erhältlich.
Anwendungsweise:
Das Gärröhrchen in einem dicht verschlossenen Behälter oder Gärballon montieren und bis zum korrekten Füllstand mit Wasser füllen. Füllen Sie den Filter mit trockener Aktivkohle bis zum Füllstand MAX, montieren Sie den Filter auf dem Röhrchen, setzen Sie den Deckel auf.
Hinweis: Je nach Körnung der Kohle können kleine Mengen davon ins Gärröhrchen gelangen. Dies hat keinen Einfluss auf die Gärung.
Überprüfen Sie vor dem erneuten Befüllen des Filters dessen Durchlässigkeit, waschen Sie den Filter ggf. und trocknen Sie ihn vor dem nächsten Gebrauch.
Die Anzahl der notwendigen Geruchsabsorber und die Häufigkeit des Kohlewechsels im Filter hängt von der Menge des Cuvées und der während der Gärung freigesetzten Gasmenge ab. Für ein besseres Ergebnis können die Filter (max. 2 Stück) auf einem Röhrchen gestapelt oder auf separaten Röhrchen verwendet werden (Verwendungsvorschlag in der Tabelle).
Im Set:
- Filter mit Deckel
- leises Gärröhrchen
- 200 g Kokos-Aktivkohle
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.