Wenn Sie die unangenehmen Gerüche loswerden möchten, die während der Gärung entstehen, ist unser Geruchsabsorber für die Fermentation das einzige Produkt auf dem Markt, das Ihnen eine wirklich wirksame Lösung bietet. Probieren Sie dieses geniale Hilfsmittel unbedingt aus!
Im Set erhalten Sie einen Filter, ein Maxi-Gärrohr und eine Portion Aktivkohle aus Kokosnussschalen.
Dieses innovative Produkt besteht aus einem speziell entwickelten Filter mit Deckel, der mit Aktivkohle aus Kokosnussschalen befüllt und auf dem Maxi-Gärrohr montiert wird. Die Geruchsneutralisation basiert auf einem natürlichen Wirkstoff: Aktivkohle. Kokos-Aktivkohle gehört zu den besten Materialien zur Geruchsbindung. Dank ihrer porösen Struktur adsorbiert und hält sie Geruchsmoleküle fest, sodass der Geruchsabsorber äußerst effektiv ist.
Ist der Vorrat an Kokos-Aktivkohle aufgebraucht, kaufen Sie einfach Nachschub nach - dieser ist in unserem Sortiment erhältlich.
Anwendung:
Montieren Sie das Gärrohr in einem dicht verschlossenen Gärbehälter oder Gärballon und füllen Sie es bis zur richtigen Höhe mit Wasser. Befüllen Sie den Filter mit trockener Aktivkohle bis zur MAX-Markierung, setzen Sie den Filter auf das Rohr und schließen Sie den Deckel.
Hinweis: Je nach Körnung der Kohle können geringe Mengen in das Gärrohr gelangen. Das hat keinen Einfluss auf die Gärung.
Prüfen Sie vor dem nächsten Nachfüllen die Durchlässigkeit des Filters und spülen Sie ihn bei Bedarf aus. Vor der erneuten Verwendung gut trocknen.
Die Anzahl der benötigten Geruchsabsorber sowie die Wechselhäufigkeit der Kohle im Filter hängen vom Volumen des Ansatzes und der Intensität der während der Gärung entstehenden Gase ab. Für eine noch bessere Wirkung können Sie die Filter auf einem Gärrohr stapeln (max. 2 Stück) oder auf getrennten Gärrohren einsetzen (Einsatzempfehlung in der Tabelle - siehe Bilder).
Im Set enthalten:
Abmessungen des Gärrohrs mit aufgesetztem Filter:
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.