PRODUKT NICHT VERFÜGBAR
Sie lieben den Geschmack von hausgemachtem Sliwowitz? Bewirten Sie Familie und Freunde gern mit selbst gemachten Spirituosen? Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kreationen nicht nur köstlich und aromatisch sind, sondern auch optisch glänzen! Wählen Sie beim Abfüllen die spezielle Flasche mit dekorativem silber‑violettem Aufdruck – dem Schriftzug „SLIVOVITZ“ und Pflaubenmotiv! Hochwertiges Glas und ein Fassungsvermögen von 500 ml sorgen dafür, dass in Ihrer Hausbar immer Platz für Ihre Spezialitäten bleibt! So verpackt ist Ihr hausgemachter Tropfen auch eine ideale Geschenkidee!
Pflaumen sind in jeder Form köstlich – frisch, als Konfitüre und natürlich als … Sliwowitz! Sind Sie Fan dieses hausgemachten Getränks? Bereiten Sie ihn für sich und Ihre Liebsten zu? Dann haben wir etwas für Sie! Hochwertige Flaschen in außergewöhnlicher Form mit 500 ml Fassungsvermögen, gefertigt aus erstklassigem, klarem Glas – ein Angebot, dem Sie kaum widerstehen können! Die Flasche mit silber‑grauem Aufdruck, bestehend aus dem Schriftzug „SLIVOVITZ“ und einer Pflaubengrafik, ist ideal zum Abfüllen dieses fruchtigen Alkohols auf Wodka-Basis! Der bauchige Flaschenkörper, der handliche Henkel und das einzigartige Dekor auf dem Glas machen sie, gefüllt mit Ihrem Hausgemachten, zum Schmuckstück der Hausbar und zum Hingucker auf der Tafel bei Treffen mit Familie und Freunden. Ein selbstgemachter Tropfen in so einer eleganten Verpackung ist außerdem eine fantastische Idee für ein ungewöhnliches Geschenk! Zu jeder Flasche gehört ein passender, silberner Schraubverschluss in der Größe 31,5 x 18
Der angegebene Preis gilt für 4 Flaschen inklusive Schraubverschlüssen.
Achtung!
Das Glas kann aufgrund des Herstellungsprozesses leichte Farbnuancen aufweisen.
Wir empfehlen, die Flaschen nicht in der Spülmaschine zu reinigen – und bei der Handwäsche keine scheuernden Schwämme zu verwenden!
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.