Wenn Sie ein Fan von Kräuterlikören sind und ein solches Getränk zu Hause selbst herstellen möchten, haben wir ein fantastisches Produkt für Sie! Die Essenz Janek Majster wird Sie nicht nur geschmacklich begeistern, sondern Ihnen auch wertvolle Zeit sparen! Die Essenz begeistert mit ihrem Geschmack wie der kultige Likör Jägermeister mit seiner herbsüßen Kräuter- und Gewürznote.
Jägermeister wurde ursprünglich durch die Mazeration von bis zu 56 Gewürzen und Kräutern in Spiritus gewonnen: Zimt, Thymian, Kamille, Sandelholz, Petersilie oder Basilikum. All diese krautigen und würzigen Noten finden sich in unserer außergewöhnlichen Essenz wieder und ergeben wunderbare, bunte und hocharomatische Drinks. Zu den bekanntesten und beliebtesten gehören z. B.: Jagerbomb, Jägermeister Orange, Jägermeister Cut, Jägermeister Hunter’s Tea.
Die Essenz Janek Majster basiert auf natürlichen Aromen und schmeckt ideal mit unserer Essenz mit dem Geschmack von gebranntem Zucker. (link).
Wie verwendet man die Essenz Janek Majster?
4 Liter hochprozentigen Alkohol in ein Gefäß gießen, anschließend die Geschmacksessenz sowie die von Ihnen bevorzugte Menge Zucker hinzufügen. Wir empfehlen 200-400 g auf 4 L. Den edlen Tropfen können Sie mit einem Fläschchen der Essenz mit dem Geschmack von gebranntem Zucker anreichern. Das Ganze gut umrühren. Das Getränk für mindestens 24 Stunden beiseite stellen*. Fertig ist ein Alkohol von vollem Aroma sowie intensivem Geschmack! Um eine kleinere Portion zuzubereiten – nutzen Sie die Vertiefungen in der Flasche, die Ihnen erlauben werden 10 ml der Essenz auf 1 L eines Getränks abzumessen.
*Eine längere Lagerung beeinflusst den Geschmack und das Aroma des zubereiteten Getränks positiv.
Zutaten: Glycerin, gebrannter Zucker, natürliches Aroma, Farbstoffe: E 150d, E 124; Wasser, Säureregulator: Zitronensäure.
Gesamtfüllmenge: 40 ml
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.