Ein innovatives, horizontales, nichtsplitterndes Gärröhrchen für Ballons und Gläser, das Sie auf einem Regal in der Speisekammer aufstellen können. Dieses Gärröhrchen ermöglicht das Entweichen von Kohlendioxid während der Gärung und schützt das Cuvée vor Fliegen und anderen Insekten.
Das horizontale Gärröhrchen ist ein Produkt, das für die Verwendung während der Fermentation bestimmt ist. Sein Design ermöglicht es Ihnen, Platz zu sparen. Ein Ballon oder ein Glas mit einem horizontalen Gärrohr hat eine geringere Höhe als ein traditionelles vertikales Gärröhrchen. Dadurch ist es möglich, die Gefäße während der Gärung z.B. auf einem Regal in der Speisekammer zu platzieren.
Der Gärspund ist aus hochwertigem, haltbarem Kunststoff gefertigt, so dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, dass er bricht oder Sie verletzt.
Das Material des Gärspunds ist zum Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen.
Der Gärspund wird an einem universellen Gärpfropfen mit Stöpsel befestigt.
Nutzung:
Ein mit Wasser gefülltes Gärröhrchen wird bei der Gärung dazu verwendet, das Cuvée vor der Oxidation zu schützen. Zugleich ermöglicht es, ein gleichmäßiges Entweichen von Kohlenstoffdioxid, das während des Prozesses entsteht.
Dank der sich verschiebenden Wassersäule kann man die sich ändernde Intensität des Gärprozesses beobachten - von der Hauptgärung (intensives Blubbern) bis zur leisen Gärung. Da das Wasser verdampft, muss dessen Stand im Röhrchen ergänzt werden. Andernfalls kann es zu einer Übersättigung der Flüssigkeit mit Sauerstoff kommen, was zur Oxidation des entstehenden Ethanols zu Essigsäure führt. Dieser ungünstige Prozess kann auch durch das Eindringen von Fruchtfliegen in das Gefäß ausgelöst werden.
ANMERKUNG:
Sollte es nur beschränkt möglich sein, den Stand des Wassers im Röhrchen zu kontrollieren, kann es mit einer weniger verdampfenden, öligen Flüssigkeit gefüllt werden.
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.