Die besondere Note unserer Essenz mit TENNESSEE WHISKEY-Geschmack wird Sie begeistern – vor allem, wenn Sie Cocktails und Drinks lieben. Sie haben einen ausgeprägten Geschmack und Lust auf außergewöhnliche Genussmomente – dann probieren Sie unbedingt unsere Essenz mit TENNESSEE WHISKEY-Geschmack.
Diese außergewöhnliche Essenz in der kleinen Flasche sorgt dafür, dass Ihre Getränke immer etwas Besonderes sind. Mit unserer Aromazubereitung zaubern Sie bis zu 4 L Getränk mit einer Note von TENNESSEE WHISKEY. Für kleinere Mengen oder eine gemütliche Runde dosieren Sie bequem in 10-ml-Schritten und bereiten so etwa 1 L Getränk zu. Wenn Sie mit Alkohol mischen – denken Sie daran, die Zutaten gut „durchziehen“ zu lassen, damit sich die Aromen perfekt vermählen.
Ergänzen Sie Ihre Sammlung der Browin-Geschmacksessenzen um die Variante mit TENNESSEE WHISKEY-Geschmack und entdecken Sie die besondere Kraft unseres Produkts.
Unsere Alkohol-Essenz mit Tennessee-Whiskey-Geschmack ist ein vielseitiger Begleiter, der Ihre kulinarischen Erlebnisse bereichert. Ideal zum Aromatisieren von Desserts, Kuchen sowie Sirupen für Pfannkuchen und Waffeln; sie verleiht auch Saucen und Fleischmarinaden eine besondere Note. Zaubern Sie außerdem einzigartige alkoholfreie Getränke, Kaffees und Tees, indem Sie ein paar Tropfen der Essenz hinzufügen – für außergewöhnliche Geschmackserlebnisse.
Anwendung:
Den Inhalt der Flasche in 4 L Getränk geben. Alles gründlich vermischen und 24 Stunden stehen lassen*. Die Einkerbungen der Flasche ermöglichen das Abmessen von 10-ml-Portionen Essenz zur Zubereitung von 1 L alkoholischem Getränk. Aus einer ganzen Flasche bereiten Sie 4 L aromatisiertes Getränk zu.
*Für das beste Aroma empfehlen wir, das Getränk mit Essenz nach ca. einer Woche zu genießen.
Zutaten: Glycerin, Wasser, Aroma, Farbstoff: E 150d; Säureregulator: Zitronensäure; Glycerintriacetat (Triacetin).
Gesamtinhalt: 40 ml
Hergestellt in der EU
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.