Mineralische Aktivkohle aus Steinkohle wurde speziell zur Harmonisierung (Korrektur) des Geschmacks und Geruchs von Trinkwasser und Spirituosen hergestellt. Sie liegt in Granulatform vor und ist ein hochwirksames Adsorptionsmittel für viele Substanzen, die den Geschmack und das Aroma von Destillaten negativ beeinflussen. Ihre außergewöhnlichen Eigenschaften zur Aufnahme unerwünschter organischer Verbindungen verdankt sie der stark porösen Struktur, die durch spezielle thermische Behandlung von Kokosnussschalen und der Einwirkung von Wasserdampf erzielt wird.
Die wichtigsten Parameter bei der Beurteilung der Nützlichkeit von Aktivkohle sind die Granulierung und die Jodzahl. Die Jodzahl gibt die Sorptionsfähigkeit der Kohlen an - je höher die Adsorptionsfähigkeit der Jodlösung auf der jeweiligen Kohle, desto größer das Porenvolumen und mehr Platz für Verunreinigungen, und damit bessere Sorptionsfähigkeiten von Verunreinigungen aus Flüssigkeiten wie: Farbe, Verbindungen, die den Geschmack und Geruch beeinflussen, allgemein organische Verbindungen (TOC) sowie Chlorverbindungen.
Wichtige Merkmale:
Anwendung:
Vor der Verwendung die Aktivkohle 24 Stunden lang in destilliertem Wasser einweichen, um Luftblasen zu entfernen. Das Prinzip der Verwendung von Aktivkohle ist ähnlich wie bei typischen Wasserfiltern. Die Durchflusszeit von 1 L Flüssigkeit durch das Bett sollte mindestens 60 Minuten betragen (die Effizienz der Aufnahme unerwünschter Substanzen hängt von der Kontaktzeit der Flüssigkeit mit dem Adsorptionsmittel ab). Alternativ kann die Aktivkohle in ein Nylonnetz gelegt und direkt in den Behälter mit der zu reinigenden Flüssigkeit für mindestens 6 Stunden gegeben werden, wobei regelmäßig umgerührt wird.
Die Effizienz der Kohle hängt auch von der Temperatur des Alkohols ab. Eine erhöhte Temperatur der Flüssigkeit begünstigt die Adsorption nicht - die optimale Temperatur für den Aufnahmeprozess beträgt 10°C.
Inhaltsstoffe: mineralische Aktivkohle
Nettogewicht: 0,46 kg
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.