Eine hervorragende Nachricht für Liebhaber des Geschmacks von Zitronenlikör. Unser Sortiment wurde um eine neue, größere Essenz mit Zitronengeschmack erweitert, die in der Zusammensetzung natürliche Aromen enthält. Dieses Produkt ist ein Muss für jede Hausbar. Probieren Sie unbedingt diesen säuerlich-süßen, erfrischenden Geschmack von bestem hausgemachtem Zitronenlikör.
Diese Essenz mit Zitronengeschmack ist eine clevere Alternative zu traditionell zubereitetem Zitronenlikör. Ihr unbestrittener Vorzug ist das natürliche Zitronenaroma in der Zusammensetzung. Anstatt mühsam Zitronen auszupressen, sollten Sie sich daher für Zitronenlikör entscheiden, der einfach und schnell mit dieser Zitronenessenz zubereitet wird. Sie werden nicht nur Zeit, sondern auch Geld sparen. Da es keine geschmacklichen Unterschiede gibt, ist die Wahl einfach.
Die Essenz ist effizienter als die 250-ml-Essenzen, die von Wettbewerbern angeboten werden.
Mit der Essenz können Sie bis zu 10 L Alkohol mit Zitronengeschmack herstellen. Sie entscheiden über die Süße des Getränks nach Ihrem eigenen Geschmack.
Wir empfehlen, den fertigen Zitronenlikör in einer eigens dafür bestimmten Flasche mit bedrucktem Etikett zu servieren, welche eine zusätzliche Zierde des so zubereiteten edlen Tropfens sein wird.
Eine Flasche mit selbstgemachtem Zitronenlikör ist die perfekte Geschenkidee, wenn man bei jemandem zu Besuch eingeladen ist.
Wie verwendet man die Essenz mit Zitronengeschmack?
Gießen Sie den Inhalt der Flasche in ein hochalkoholisches Getränk mit 10 ml/L, fügen Sie die gewünschte Menge Zucker hinzu. Wir empfehlen 50-125 g/L. Gut umrühren. Stellen Sie das Getränk für mindestens 24 Stunden* beiseite. Fertig ist ein alkoholisches Getränk mit einem vollen Aroma und einem ausgeprägten Geschmack!
* Für den besten Geschmacks- und Aromaeffekt empfehlen wir, das Getränk mit der Essenz nach etwa einer Woche zu konsumieren.
Bestandteile: Glycerin, natürliches Aroma, Säureregulator: Zitronensäure; Wasser; Farbstoffe: E 150d, Chinolingelb
Gesamtfüllmenge: 100 ml
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.