Wurstherstellung
Weinherstellung
Brennerei
Haus und garten
5.0 (4)
Neue, verbesserte Rezeptur der Turbohefe Turbo Torpedo 5–7 Tage, mit der sich bis zu 21 % Alkohol erzielen lässt.Gärung bis zu 21 % Alkohol – die neue Mischung aus Hefe und Nährstoffen ermöglicht einen hohen Vergärungsgrad von bis zu 21 %.Für Zucker, Obst, Getreide und Kartoffeln – die Turbo Torpedo... Mehr >
Neue, verbesserte Rezeptur der Turbohefe Turbo Torpedo 5–7 Tage, mit der sich bis zu 21 % Alkohol erzielen lässt.
Anwendung:
Wählen Sie die gewünschte Fermentationsvariante (siehe Tabelle). In einem Gefäß je nach angestrebtem Alkoholgehalt die entsprechende Menge Zucker* in der angegebenen Menge lauwarmem Wasser bei 30 °C auflösen.
Geben Sie anschließend den gesamten Beutelinhalt dazu und rühren Sie gründlich um.
Füllen Sie die Flüssigkeit in einen Gärballon oder Gärbehälter um und füllen Sie mit Wasser in Raumtemperatur auf 25 Liter auf.
Nach dem Anbringen des Gärrohrs den Ansatz bei 23 °C für die in der Tabelle angegebene Anzahl an Tagen vergären lassen.
Für das beste Ergebnis empfehlen wir, den Ansatz nach Abschluss der Gärung zu klären.
*Bei Ansätzen mit mehr als 7 kg Zucker die zweite Zuckergabe nach 48 Stunden vorsichtig zugeben.
Hinweis:
Der Ansatz wird schäumen. Geben Sie daher zunächst ca. 100 g Zucker zu und warten Sie, bis der Schaum zurückgegangen ist, dann den restlichen Zucker zugeben. Wir empfehlen außerdem Entschäumer zur Schaumreduzierung.
| Variante |
|
I |
II |
III* |
IV* |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Alkohol [%] |
|
15 |
17 |
19 |
21 |
|
| Zucker [kg] |
Portion |
1. Zugabe |
6 |
7 |
7 |
7 |
| 2. Zugabe |
- |
- |
1 |
2 |
||
| Wasser [L] |
|
22 |
21 |
20 |
19 |
|
| Tage |
|
5-7 |
7-8 |
8-10 |
10-16 |
|
Zutaten:
Hefe, Kaliumphosphat (V), Magnesiumsulfat (VI), Calciumcarbonat (IV), Diammoniumphosphat (V), Vitamin B1.
Hinweis:
Verwenden Sie die gesamte Packung für einen Ansatz.
Abmessungen der Verpackung:
Länge: 12 cm
Breite: ca. 2 cm
Höhe: 18 cm.
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.