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Ab sofort sind die Besten noch besser! Wir präsentieren die Turbo X‑Pure Hefe 21,3 %, 48 h, mit der Sie in Ihrem Ansatz bis zu 21,3 % Alkohol erreichen – in neuer, verbesserter Rezeptur. Diese aktiven, getrockneten Hefen mit Nährstoffen sorgen für einen angenehmen Duft sowie eine bessere und schnell... Mehr >
Ab sofort sind die Besten noch besser! Wir präsentieren die Turbo X‑Pure Hefe 21,3 %, 48 h, mit der Sie in Ihrem Ansatz bis zu 21,3 % Alkohol erreichen – in neuer, verbesserter Rezeptur. Diese aktiven, getrockneten Hefen mit Nährstoffen sorgen für einen angenehmen Duft sowie eine bessere und schnellere Ausgärung! Die Szene hat nun ein echtes Schwergewicht – eine starke und äußerst effiziente Hefe für Zuckermaischen.
Vorteile, die Ihnen die neue Rezeptur der Turbo X‑Pure Hefe 21,3 %, 48 h, 10 x 25 L bietet:
Achtung! Für beste Ergebnisse befolgen Sie die Anweisungen auf der Verpackung.
Die empfohlene Gärtemperatur beträgt 20–25 °C – optimal für die Arbeit der Hefe und für eine vollständige Ausgärung in der vorgesehenen Zeit.
Hier ist die Turbo X‑Pure Hefe 21,3 %, 48 h – einer der Stars der geschätzten Turbo X‑Pure Familie. Die perfekt abgestimmte Menge an Nährstoffen und hochalkoholtoleranten Hefen ermöglicht es Ihnen, 10 x 25 L Ansatz mit hervorragenden Geschmacks- und Aromaeigenschaften herzustellen. Pure Kraft und herausragende Qualität des Endprodukts. Mit Turbo X‑Pure verläuft die Gärung schnell, effizient und ohne unangenehmen Geruch. Dank der hohen Alkoholtoleranz vergärt die verwendete Mischung aus Hefe und Nährstoffen bis auf 21,3 % (unter optimalen Bedingungen in 48 Stunden).
Turbo X‑Pure ist die erste Hefe auf dem Markt, die bis auf 21,3 % Alkohol vergärt.
Jetzt präsentiert sich Turbo X‑Pure in einer noch leistungsfähigeren „Version 2.0“ – als verbesserte Mischung aus zwei hochalkoholtoleranten, aktiven Hefestämmen für Hochprozentiges sowie einer sorgfältig abgestimmten Nährstoffbasis zur Unterstützung ihres Wachstums.
Die Nebenprodukte der Gärung wurden auf ein Minimum reduziert – für eine noch sauberere Gärung und einen deutlich angenehmeren Gärduft. Sie müssen sich nicht mehr sorgen, dass der Ansatz unangenehm riecht. Die neue Rezeptur bringt außerdem mehr Dynamik und Effizienz sowie höhere Prozesssicherheit – geringeres Risiko eines Gärstopps und ein leichterer Weg, mit Zuckeransätzen schnell die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
Ein Beutel Turbo X‑Pure Hefe mit 1,35 kg reicht für 10 Ansätze à 25 L. Damit die Hefe ihr volles Potenzial entfaltet, ist es wichtig, strikt nach der Anleitung auf der Verpackung vorzugehen.
Anwendung – Rezept für 25 L Ansatz:
Wählen Sie die Gärvariante (siehe Tabelle). Geben Sie die I. Zuckerportion in den Gärbehälter und füllen Sie Wasser mit 28 °C auf. Mischen Sie anschließend den Inhalt des X‑Pure Beutels gründlich, wiegen Sie 135 g der Mischung ab und geben Sie diese Portion in den Gärbehälter mit Wasser und Zucker. Alles sorgfältig verrühren und je nach gewählter Variante für die in der Tabelle angegebene Anzahl an Tagen bei 20–25 °C vergären lassen.
Bei den Varianten (II und III) mit einer Zuckermenge von mehr als 7 kg die zweite Zuckerportion vorsichtig nach *24 und *48 Stunden zugeben, wenn die Zuckerkonzentration ca. 10–12 °Blg beträgt.
Tipp: Geben Sie zunächst ca. 100 g Zucker zu und warten Sie, bis der Schaum abgeklungen ist, dann den restlichen Zucker zugeben. So verhindern Sie, dass der Ansatz überläuft.
Achtung: Der Ansatz wird schäumen!
| Variante |
|
I |
II |
III |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Alkohol [%] |
|
17 |
19 |
21,3 |
|
| Zucker [kg] |
Portion |
(I) |
7 |
7* |
7* |
| (II) |
- |
1 |
2 |
||
| Wasser [L] |
|
21 |
20 |
19 |
|
| Tage |
|
2-4 |
4-7 |
7-12 |
|
Für bestmögliche Ergebnisse empfehlen wir, den Ansatz nach abgeschlossener Gärung mit dem Klärmittel Klar Turbo Spirit zu klären.
Achtung:
Ein leicht süßlicher Nachgeschmack nach der Gärung hängt mit dem von der Hefe gebildeten Glycerin zusammen.
Zutaten:
Hefe, Kaliumphosphat, Magnesiumsulfat, Calciumcarbonat, Magnesiumoxid, Vitamin B1.
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.