Eichenspäne dienen zum Aromatisieren von Alkoholen, sie verleihen ihnen die gewünschten geschmacklichen und geruchlichen Vorzüge die denen, die bei der Reifung in Eichenfässern erlangt werden, ähneln.
Eichenspäne sind die beste Alternative zu Eichenfässern. Sie verleihen Alkoholen (Weinen, Likören, Destillaten) sowohl Aroma, als auch Farbe. Das ist eine wesentlich einfachere Methode der Reifung von edlen Tropfen, als die traditionelle Reifung in Eichenfässern. Die Eichenspäne können während der Gärung oder zum fertigen edlen Tropfen dazugegeben werden.Dank der Zugabe von Eichenspänen erlangt der bereitete Alkohol sehr schnell spürbare Eichenholznoten, das Aroma von Zimt sowie eine Farbe von dunklem Bernstein. In Weinen und Likören bleiben die Obstaromen erhalten. Die angebotenen Späne werden sich auch für hausgemachte Alkohole vom Typ Cognac, Bourbon, Brandy bewähren.
Die in unserem Shop verkauften Eichenspäne für die Aromatisierung von Alkohol stammen von der hochqualitativen französischen Eichensorte Petraea.
Hauptmerkmale:
Rohstoff: französische Eichensorte Petraea
Art: stark geröstet
Aroma: Zimt
Dosierung 4-10 g/1 L
Nettogewicht: 20 g
Verwendungsweise:
Die Eichenspäne zum ausgewählten edlen Tropfen in einer Dosis von 4-10 g auf 1 L Alkohol für einen Zeitraum von 3-6 Wochen hinzufügen. Die genaue Dauer des Kontakts der Späne mit dem Alkohol sollte individuell auf der Grundlage von Verkostung angepasst werden.
Wenn Sie den Grad der Konzentration von Aroma im edlen Tropfen als passend befinden, entfernen Sie die Eichenspäne und erfreuen Sie sich an seinem Geschmack.
Die Eichenspäne können Sie auch vorher mit 70 %igem Alkohol übergießen und für einige Tage zur Extraktion stehenlassen sowie anschließend die auf diesem Wege erhaltene Essenz je nach Belieben zum ausgewählten edlen Tropfen hinzufügen.
Abmessungen der Verpackung:
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.