Eichenholz-Chips - kleine Stücke aus Eichenholz zur Aromatisierung alkoholischer Getränke. Wenn Sie Hausweine, Liköre oder Destillate herstellen, wissen Sie, dass Getränke, die in Eichenfässern lagern, ein unverwechselbares Aroma und einen besonderen Geschmack entwickeln. Ähnliche Effekte erzielen Sie schneller und günstiger mit Eichenholz-Chips.
Eichenholz-Chips sind die beste Alternative zum Einsatz von Eichenfässern. Mit den Chips verleihen Sie alkoholischen Getränken (Weinen, Likören, Destillaten) sowohl ein edles Aroma als auch Farbe. Das ist eine deutlich einfachere und günstigere Methode der Reifung als die traditionelle Fasslagerung. Eichenholz-Chips können während der Gärung oder dem fertigen Getränk zugegeben werden.
Durch die Zugabe von Eichenholz-Chips erhält der angesetzte Alkohol sehr schnell wahrnehmbare Eichennoten, Vanillearomen und eine tiefe, dunkelbernsteinfarbene Farbe. In Weinen und Likören bleiben die Fruchtaromen erhalten. Die hier präsentierten Chips eignen sich auch hervorragend für hausgemachte Spirituosen im Stil von Cognac, Bourbon oder Brandy.
Die in unserem Shop angebotenen Eichenholz-Chips zur Aromatisierung von Getränken stammen aus französischer Eiche bester Qualität.
Eigenschaften:
Rohstoff: französische Eiche
Toastinggrad: stark getoastet
Aroma: Vanille
Dosierung: 4-10 g/1 L
Anwendung:
Geben Sie Eichenholz-Chips in der Dosierung 4-10 g pro 1 L Alkohol für 3-6 Wochen zu dem gewünschten Getränk. Die genaue Kontaktzeit zwischen Chips und Alkohol sollten Sie individuell anhand von Verkostungen festlegen.
Sobald die Aromaintensität Ihren Vorstellungen entspricht, entfernen Sie die Eichenchips und genießen Sie den edlen Geschmack.
Sie können die Eichenchips auch vorher mit 70%igem Alkohol übergießen, einige Tage zur Extraktion stehen lassen und die so gewonnene Essenz anschließend nach Belieben dem gewünschten Getränk zugeben.
Nettogewicht: 50 g
Abmessungen der Verpackung:
Beutelbreite: 110 mm
Beutelhöhe: 168 mm
Jedes Land besitzt eigene rechtliche Regulierungen, die die Prinzipien der Erzeugung des Äthylalkohols, Weinerzeugnisse und Spirituserzeugnisse und ihre Einführung zum Umsatz und die auch Sanktionen keiner Anpassung diesen Regulationen betreffen.